Erfüllen der Fortbildungspflicht für Seminarleiter FES nach § 53 Fahrlehrergesetz
Seminarleiter FES sind nach § 53 Absatz 2 FahrlG dazu verpflichtet, alle zwei Jahre einen Fortbildungstag mit spezifischer Ausrichtung zu absolvieren. Die Frist bildet das Ende jedes Kalenderjahres. Die Teilnahmebescheinigung muss der Verwaltungsbehörde spätestens zwei Wochen nach Beginn des folgenden Kalenderjahres vorgelegt werden.
Unsere Kursthemen
- Erfahrungsaustausch zur Organisation und Durchführung von FES-Seminaren
- Abfrage von Themenwünschen zu Methoden und Inhalten des FES-Seminars
- Anregungen zur spezifischen Gesprächsführung in FES-Seminaren
- Überblick über mögliche Programmstrukturen FES
- Statistische Auswertung der Regelverstöße im Straßenverkehr
- Stand der Wirksamkeitsuntersuchung und Zukunftsperspektiven von FES
Termine
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Seminarleiterfortbildung FES
19.12.2025Kurspreis: 195,00 €Anmeldung