Erhalt der Seminarleitererlaubnis
Die Ausbildung für Seminarleiter ASF setzt sich aus einem Grundkurs mit Schwerpunkt in die Einführung der Moderationstechniken und einem anschließenden programmspezifischen Kurs zu Inhalten und Zielen eines Aufbauseminars für Fahranfänger (ASF) zusammen. Der Grundkurs gilt gleichermaßen für ASF und FES und muss dementsprechend auch nur einmal besucht werden. Für das Aufbauseminar im Anschluss müssen sowohl Inhaber der Fahrschule als auch Fahrlehrer die Seminarerlaubnis nach § 45 FahrlG besitzen.
Gesetzliche Voraussetzungen
Um eine Seminarerlaubnis nach dem Aufbauseminar zu erhalten, müssen Fahrlehrer bereits im Besitz der Fahrlehrererlaubnis der Klassen A und BE sein sowie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre Fahrschüler hauptberuflich praktisch und theoretisch unterrichtet haben. Sie müssen außerdem einen Einweisungslehrgang mit Grund- und Programmkurs nach §2a Abs. 2 (1) Nr. 1 StVG innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich abgeschlossen haben sowie im Fahreignungsregister mit nicht mehr als zwei Punkten belastet sein.