Zusammenfassung der Fördermöglichkeiten
Eine fundierte Ausbildung bildet den Grundstein für Ihre berufliche Karriere. Um diese auszubauen, sind stetige Weiterbildungen unabdingbar. Dies ist zumeist häufig mit Kosten verbunden, die nicht immer gedeckt werden können. Deshalb bieten wir Ihnen eine Auswahl an verschiedenen Fördermöglichkeiten, durch welche Sie finanzielle Unterstützung erhalten können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Förderprogramm für Sie geeignet ist, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Grundlehrgang BE (PKW)
Arbeitsagentur Förderung (Bildungsgutschein)
Der Bildungsgutschein ist ein von der Agentur für Arbeit ausgestelltes Dokument, welches bestätigt, dass die Kosten der Aus- oder Weiterbildung von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Mit den Bildungsgutscheinen sollen Arbeitssuchende und Personen, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, individuell gefördert werden. Bezuschusst werden können Lehrgangsgebühren einschl. Prüfungsgebühren, Fahrtkosten / Kosten für Unterbringung, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltskosten.
Arbeitsagentur WeGebAU
Wofür steht WeGebAU?
WeGebAU ist die „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“. Ziel des Programms der Agentur für Arbeit ist, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten entgegenzuwirken. Dies wird durch eine geförderte Weiterbildung dieser Risikogruppen ermöglicht. Im Rahmen des Konjunkturpaket II von 2008 wurden auch qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen.
Wer sind die geförderten Gruppen?
(1.) Gering qualifizierte Beschäftigte (Personen ohne Berufsausbildung oder Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt sind und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können) und
(2.) ältere Beschäftigte (ab 45 Jahren), aber auch (3.) qualifizierte Beschäftigte (wenn sie die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen) gehören zum geförderten Personenkreis.
Welche Förderungen sind möglich?
Bei den möglichen Förderungen handelt es sich um Zuschüsse zu Lohn- und Forbildungskosten (bis zu 100%).
Welche Voraussetzungen gibt es?
Für gering qualifizierte und ältere Beschäftigte gilt, dass ein Beschäftigungsverhältnis und eine Freistellung des Arbeitgebers zur Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes vorliegen muss. Für qualifizierte Beschäftigte gilt zudem noch, dass der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurück liegen müssen.
Antragstellung
Einen Antrag zur Förderung können Sie jederzeit bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit stellen.
Mehr Informationen
Weitere ausführliche Informationen zum WeGebAU-Programm finden Sie auf dem Internetauftritt der Arbeitsagentur.
BFD / SVG Soldatenversorgung
Das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) ist das „Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen“. Es regelt unter anderem auch die Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Zeitsoldaten am Ende der Wehrdienstzeit und die Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt. Hierbei werden ehemalige Soldaten unterstützt. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) ist für die Förderung nach dem SVG zuständig. Eine Übersicht über die Standorte des BFD finden Sie hier.
Bildungsförderung Aufstiegs-BAföG
Der Nachfolger des Meister-BAföG ist das Aufstiegs-BAföG, welches seit dem 01.08.2016 gilt und starke Erhöhungen im Zuschussanteil beinhaltet. Es handelt sich in erster Linie um ein Ausbildungsdarlehen, welches jedoch nicht in vollem Umfang zurückbezahlt werden muss. Das jeweilige Bundesland des Antragstellers stellt 50 Prozent der Kosten zur Verfügung, welche nicht zurückbezahlt werden müssen. Zusätzlich erhalten Sie nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung ebenfalls einen Erlass in Höhe von 50 Prozent auf die restliche Darlehenssumme. Gefördert wird dabei jeder Antragssteller, welcher über eine Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf verfügt. Bezuschusst werden die Lehrgangskosten der Fahrlehrerausbildung Klasse BE (Pkw-Fahrlehrer). Zusätzlich wählbar ist auch ein monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt.
Antragstellung
Die Antragsformulare müssen Sie bei der zuständigen Behörde einreichen. In der Übersicht der Ämter für Ausbildungsförderung können Sie ihres ausfindig machen.
Weitere Informationen
Mehr zum Aufstiegs-BAföG und dessen Voraussetzungen finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de oder bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Unser Service
Wir beraten Sie gerne bei jeglichen Fragen zu individuellen Fördermöglichkeiten und helfen Ihnen bei Formalitäten und beim Ausfüllen der Formulare. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Bildungsförderung / Bildungsprämie
Was ist die Bildungsprämie?
Die Bildungsprämie ist ein 2009 ins Leben gerufenes Förderprogramm, welches die Weiterbildung von verschiedenen Erwerbstätigen finanziell unterstützen soll. Im Rahmen des Programms werden Prämiengutscheine ausgestellt, die die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdecken.
Wer wird gefördert?
Erwerbstätige, wie z. B. Angestellte, Selbständige, Berufsrückkehrer oder mithelfende Familienangehörige können gefördert werden.
Was wird gefördert?
Grundsätzlich werden Weiterbildungen gefördert, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit relevant sind.
Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation
Die Unfall-Versicherungsträger wie z. B. die Berufsgenossenschaften und die Deutsche Rentenversicherung Bund gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100 Prozent der Kosten. Informieren Sie sich ausführlich auf dem Portal der Deutschen Rentenversicherung über die Voraussetzungen.
Erweiterungslehrgänge (A, CE, DE)
Arbeitsagentur Förderung (Bildungsgutschein)
Der Bildungsgutschein ist ein von der Agentur für Arbeit ausgestelltes Dokument, welches bestätigt, dass die Kosten der Aus- oder Weiterbildung von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Mit den Bildungsgutscheinen sollen Arbeitssuchende und Personen, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, individuell gefördert werden. Bezuschusst werden können Lehrgangsgebühren einschl. Prüfungsgebühren, Fahrtkosten / Kosten für Unterbringung, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltskosten.
Arbeitsagentur WeGebAU
Wofür steht WeGebAU?
WeGebAU ist die „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“. Ziel des Programms der Agentur für Arbeit ist, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten entgegenzuwirken. Dies wird durch eine geförderte Weiterbildung dieser Risikogruppen ermöglicht. Im Rahmen des Konjunkturpaket II von 2008 wurden auch qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen.
Wer sind die geförderten Gruppen?
(1.) Gering qualifizierte Beschäftigte (Personen ohne Berufsausbildung oder Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt sind und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können) und
(2.) ältere Beschäftigte (ab 45 Jahren), aber auch (3.) qualifizierte Beschäftigte (wenn sie die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen) gehören zum geförderten Personenkreis.
Welche Förderungen sind möglich?
Bei den möglichen Förderungen handelt es sich um Zuschüsse zu Lohn- und Forbildungskosten (bis zu 100%).
Welche Voraussetzungen gibt es?
Für gering qualifizierte und ältere Beschäftigte gilt, dass ein Beschäftigungsverhältnis und eine Freistellung des Arbeitgebers zur Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes vorliegen muss. Für qualifizierte Beschäftigte gilt zudem noch, dass der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurück liegen müssen.
Antragstellung
Einen Antrag zur Förderung können Sie jederzeit bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit stellen.
Mehr Informationen
Weitere ausführliche Informationen zum WeGebAU-Programm finden Sie auf dem Internetauftritt der Arbeitsagentur.
BFD / SVG Soldatenversorgung
Das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) ist das „Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen“. Es regelt unter anderem auch die Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Zeitsoldaten am Ende der Wehrdienstzeit und die Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt. Hierbei werden ehemalige Soldaten unterstützt. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) ist für die Förderung nach dem SVG zuständig. Eine Übersicht über die Standorte des BFD finden Sie hier.
Bildungsförderung / Bildungsprämie
Was ist die Bildungsprämie?
Die Bildungsprämie ist ein 2009 ins Leben gerufenes Förderprogramm, welches die Weiterbildung von verschiedenen Erwerbstätigen finanziell unterstützen soll. Im Rahmen des Programms werden Prämiengutscheine ausgestellt, die die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdecken.
Wer wird gefördert?
Erwerbstätige, wie z. B. Angestellte, Selbständige, Berufsrückkehrer oder mithelfende Familienangehörige können gefördert werden.
Was wird gefördert?
Grundsätzlich werden Weiterbildungen gefördert, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit relevant sind.
Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation
Die Unfall-Versicherungsträger wie z. B. die Berufsgenossenschaften und die Deutsche Rentenversicherung Bund gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100 Prozent der Kosten. Informieren Sie sich ausführlich auf dem Portal der Deutschen Rentenversicherung über die Voraussetzungen.