Informationen zum Kurs Fahrschulbetriebswirtschaft
Wer eine Fahrschule selbständig führen möchte, muss als eine von mehreren Voraussetzungen zur Erteilung einer Fahrschulerlaubnis gemäß § 18 Absatz 1 Fahrlehrergesetz erfolgreich an einem Lehrgang „Fahrschulbetriebswirtschaft“ teilgenommen haben. In 70 Unterrichtseinheiten erlernen Sie die juristischen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen zur selbständigen Führung einer Fahrschule. Beim DVPI wird der Kurs als Ganztagesunterricht von Montag bis Freitag durchgeführt und umfasst einen Zeitraum von zwei Wochen.
Um die Fahrschulerlaubnis zu erwerben, müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein sowie mindestens eine zweijährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer ausgeübt haben. Sie sollten zuverlässig sein und keine wiederholten, groben Verstöße gegen das Fahrlehrerrecht sowie die Gewerbeordnung begangen haben. Die Klassen Ihrer Fahrlehrererlaubnis sind auch die Klassen, in denen Sie die Fahrschulerlaubnis erwerben können. Nach Abschluss des Lehrgangs zur Fahrschulbetriebswirtschaft im oben genannten Umfang müssen Sie einen geeigneten Unterrichtsraum sowie Lehrmittel und -fahrzeuge zur Verfügung stellen können. Die Finanzbehörde sollte die Erfüllung bisheriger steuerlicher Pflichten bestätigen können.
Kursinhalte
- Standortwahl und Eröffnung einer Fahrschule
- Rechtsformen und Pflichten
- Fahrschulerlaubnis
- Vertrags-, Steuer-, Wettbewerbs- sowie Arbeits- und Sozialrecht
- Investition und Finanzierung
- Management, Marketing, Werbung
- Kundenbetreuung und Wettbewerb
- Kalkulation und Rechnungswesen
- Mitarbeiterführung